Zur Reichweite des Baurisikoausschlusses in der Rechtsschutzversicherung

Zur Reichweite des Baurisikoausschlusses in der Rechtsschutzversicherung

„Zur Reichweite des Baurisikoausschlusses in der Rechtsschutzversicherung“,
BauR 2010, 156 ff., Verfasser: Dr. C. D. Hermanns, J. Ennemann

A. Ausgangslage
Der Versicherungsnehmer darf von seiner Rechtsschutzversicherung grundsätzlich erwarten, dass diese das Kostenrisiko aus der Erledigung seiner Rechtsangelegenheiten übernimmt. Dennoch darf die Rechtsschutzversicherung vom Versicherungsnehmer jedoch nicht als
„Rundum-Sorglos-Paket“ verstanden werden, denn der Versicherer kann schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht jedes Kostenrisiko abdecken. Deswegen ist es interessengerecht besonders kostspielige Risiken, welche meist zugleich nur im Interesse einer geringen Anzahl von Versicherungsnehmern stehen, von dem Versicherungsschutz auszuschließen. So kann sichergestellt werden, dass es bei einem niedrigen Versicherungsbeitrag bleibt und die Versichertengemeinschaft zugleich keiner zu hohen Belastung ausgesetzt wird.