Abgabenordnung

Abgabenordnung

  • Verfasser:: Dr. C. D. Hermanns
  • NWVBI 2004:: 359f

Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns, Osnabrück
Dr. Hermanns & Partner, Rechtsanwälte
Armin Pahlke/Ulrich Koenig: Abgabenordnung. Verlag C. H. Beck. München 2004. 2838 S. 148,-€.

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Für nicht wenige Verwaltungsrechtler ist die Abgabenordnung eine eher dunkele Materie. Grund hierfür dürfte vor allem sein, dass sie ihre Wurzeln im Steuerrecht hat, das wiederum nicht nur für Laien – wozu im originären Steuerrecht wohl auch der gemeine Volljurist gezählt werden kann – vielfach, um nicht obskur zu sagen, jedenfalls aber geheimnisumwittert ist. Allerdings kann sich auch der Verwaltungsrechtler, zumindest wenn er auf dem Gebiet des öffentlichen Abgabenrechts tätig ist, nicht der  Erfassung mit der Abgabenordnung entziehen. Das anzuzeigende und unter der Federführung des Herausgeberteams Armin Pahlke, Richter am Bundesfinanzhof, und Ulrich Koenig, Richter am Finanzgericht, entstandene Werk „Abgabenordnung“ tritt in Konkurrenz zu Kleins Kommentar zur Abgabenordnung. Es richtet sich zwar nicht primär an die mit ihr befassten Verwaltungsrechtler, gleichwohl kann es – soviel sei vorweggenommen – auch diesem Personenkreis die Nutzung der Neuerscheinung uneingeschränkt empfohlen werden, wird doch mit Ausnahme des in den §§ 369 bis 412 beheimateten Steuerstrafrechts, die gesamte Abgabenordnung umfassend und instruktiv erläutert.

Grund für die ausgesprochene Empfehlung ist die einerseits durchgängig praxisbezogene, andererseits aber auch die – von einer wohl den unterschiedlichen Disziplinen Steuer- und Verwaltungsrecht geschuldeten Ausnahme abgesehen – durchaus weitere Anstöße gebende und weiterführende Art der Kommentierung. Die sieben Bearbeiter, mit einer aus der Steuerverwaltung stammenden Ausnahme ansonsten allesamt in der Finanzgerichtsbarkeit beheimatet, verstehen es, die jeweilige
Norm prägnant und im Hinblick auf die typischen Problemkonstellationen zu erläutern. Da es müßig und wenig aussagekräftig ist, im Rahmen einer Rezension eines Werkes von sieben Autoren einzelne Kommentarstellen gleichsam herauszupicken und diesen zuzustimmen oder sie zu bemäkeln, soll an dieser Stelle hierauf .verzichtet werden, zumal die Bearbeitung insgesamt einen in sich geschlossenen und ausgewogenen Eindruck macht. Positiv kommt dabei neben dem jeweiligen Inhalt auch der gleichförmige Aufbau der Kommentierung zum Tragen, der dem Nutzer eine schnelle Orientierung ermöglicht. Als Nachweise der vertretenen Ansicht werden Durchgängig die einschlägigen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte angegeben, soweit solche fehlen wird die Kommentierung konkurrierender Werke, selten die Literatur, in Bezug genommen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass es für die auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts tätigen Nutzer des Werkes sicherlich vorteilhaft wäre, wenn auch die Nachweise der (zumindest jüngeren) Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (beispielsweise zu § 118 AO BVerwG, Beschl. v. 16.04.2003 – 9 B 81.02 – NVwZ 2003, 995 oder zu § 227 AO BVerwG, Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns, Osnabrück 2 Urt. v. 21.05.2003 – 9 C 12.02 – BVerwGE 118, 201) aufgenommen worden wären, denn dies würde seine Praktikabilität noch erhöhen.

Der gute Gesamteindruck der Darstellung wird hierdurch jedoch nicht in erheblicher Weise geschmälert. Die Autoren haben mit ihrem Gemeinschaftswerk eine praktische Handreichung geschaffen, die den Arbeitsalltag der mit abgabenrechtlichen Fragen befassten ohne weiteres zu erleichtern vermag. Insofern darf man sicher sein, dass der neue Kommentar sich in kurzer Zeit zu einem maßgeblichen Rüstzeug entwickeln wird.

Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns, Osnabrück