Dr. C.D. Hermanns

Rechtsanwalt Dr. Hermanns wurde 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, nachdem er nach seinem Referendariat am Berliner Kammergericht sein Assessorexamen abgelegt hatte. Rechtsanwalt Dr. Hermanns ist aufgrund seiner breit gefächerten Qualifikation als Prozessanwalt (Litigation) – insbesondere als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht – ein gefragter Experte für komplexe Auseinandersetzungen, insbesondere wenn diese sich an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete oder Materien bewegen. Dies gilt für die außergerichtliche Vertretung zur Herbeiführung einer Einigung wie für die Prozessführung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten zur Anspruchsdurchsetzung oder Anspruchsabwehr. Vor allem ist er auf den Gebieten des gesamten Baurechts, des Immobilienrechts und des Medizinrechts tätig.