

Im Hinblick auf die Qualitätsanforderungen, die wir uns selbst auferlegen, sehen wir eine Spezialisierung als unabdingbar an. Spezialisierung bedeutet für uns, dass wir sowohl thematische als auch mandatsspezifische Kernkompetenzen herausarbeiten:
Insofern sind wir primär auf den Gebieten des privaten Baurechts (insbesondere öffentliches Baurecht, Architektenrecht, Mängelhaftungsrecht, Vergütungsrecht), Gemeinden und Gemeinderäte (insbesondere öffentliches und privates Baurecht, Kommunalrecht, Krankenhausrecht und Vergaberecht), Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen (insbesondere Arbeitsrecht, Betriebsorganisation, Mietrecht, Vertragsrecht), Ärzte (Gesellschaftsrecht, Recht der Leistungserbringung, Vergütungsrecht, Zulassungsrecht), Landwirtschaftsbetriebe (insbesondere Flurbereinigung, Hofnachfolge, Immissionsschutzrecht, Subventionsrecht), Polizeibeamte (insbesondere Beamtenrecht, Strafrecht, Schadensersatzrecht), sowie für Versicherte (insbesondere Krankenversicherungsrecht und Unfallversicherungsrecht) tätig.
Überdies beraten und vertreten wir aufgrund des Ineinandergreifens der unterschiedlichen Rechtsgebiete verschiedene Mandantengruppen komplementär, also in den meisten der für diese Gruppen typischerweise auftretenden Fallkonstellationen. Zu diesen Mandantengruppen gehören Ärzte (Gesellschaftsrecht, Recht der Leistungserbringung, Zulassungsrecht) Gemeinden (insbesondere öffentliches und privates Baurecht, Kommunalrecht, Krankenhausrecht, Straßenrecht), Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen (insbesondere Arbeitsrecht, Betriebsorganisation, Mietrecht, Vertragsrecht), Landwirtschaftsbetriebe (insbesondere Flurbereinigung, Hofnachfolge, Immissionsschutzrecht, Subventionsrecht) und Polizeibeamte (insbesondere Beamtenrecht, Strafrecht).
Wir legen bei unserer Arbeit großen Wert auf inhaltliche Fundierung und sind deshalb auf den von uns vertretenen Rechtsgebieten Fachanwälte oder streben die entsprechende Fachanwaltschaft an. Zu unserer inhaltlichen Fundierung gehört es unserer Auffassung aber auch, dass wir die Entwicklung der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete aktiv begleiten, sei es durch Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften oder auch als Teilnehmer oder Referenten auf Fachtagungen.
Da eine qualitativ hochwertige juristische Arbeit eine entsprechende Ausbildung voraussetzt, engagieren wir uns auch in diesem Bereich als Dozenten und Prüfer. In unserer Kanzlei bieten wir qualifizierten Studierenden und Referendaren die Möglichkeit, Praktika oder Stationen zu absolvieren.
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