

Praktika für Studierende:
Studierenden ab dem zweiten Studiensemester wird die Möglichkeit zu Praktika während der Semesterferien geboten. Voraussetzung für ein solches Praktikum sind Neugier und Engagement. Für Osnabrücker Studierende sind auch studienbegleitende Praktika möglich. Ferner wird Studierenden der Fachhochschulen die Möglichkeit zum Praxissemester geboten.
Station für Referendare:
Qualifizierten Referendaren wird die Möglichkeit geboten, ihre Anwalts- oder Wahlstation in der Kanzlei zu absolvieren. Vorausgesetzt wird neben Gründlichkeit und der Fähigkeit auch zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie Interesse am Anwaltsberuf auch die Bereitschaft zur Vertiefung in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht, Haftungsrecht, Energierecht und Verwaltungsrecht. Weitere Informationen hier.
Rechtsanwälte Dr. Hermanns & Partner, Osnabrück
|