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Aktuelles

Stand 04.08.2007

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.05.2007 – 4 U 41/07 –, (Scheinbestandteil):

Auch an einem zunächst für einen dauerhaften Zweck errichteten Gebäude (hier: Backhaus) kann später, wenn nach Verpachtung des Grundstücks und einem Umbau in ein Wochenendhaus ein berechtigtes Interesse an nunmehr vorübergehenden Nutzung besteht, Sondereigentum als Scheinbestandteil im Sinne von § 95 BGB neu begründet werden (Anschluss an BGH NJW 2006, 990).

 

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.05.2007 – 8 U 11/07 –, (Keine generelle Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise und Verwendung von Asbest-Zement-Platten):

Der Verkäufer eines Hausgrundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei Vertragsschluss ungefragt darauf hinzuweisen, dass das Haus in Fertigbauweise und nicht massiv errichtet wurde, wenn dieser Punkt bei den Vertragsverhandlungen keine Rolle spielte. Der Verkäufer handelt ferner zumindest nicht arglistig, wenn er bei einem im Jahr 1980 errichteten Einfamilienhaus, bei dem damals zulässigerweise im Außenbereich und nicht frei liegend Zement-Asbest-Platten verwendet wurden, hierauf bei einem Vertragsschluss 2005 nicht hinweist, wenn das Haus im Wesentlichen nicht von ihm selbst, sondern von einem Bauunternehmen errichtet wurde und es in der Nutzungszeit des Verkäufers zu keinen Problemen mit den Baustoffen kam.

 

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 21.11. 2006 – 12 U 48/06 –, (Architektenhaftung, Beratungspflicht):

Ein Architekt hat den Bauherrn auf das Genehmigungsrisiko hinzuweisen, wenn mit der Planung ein zusätzlicher Honoraranspruch verbunden ist.

 

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 18.10.2006 – 7 U 69/06 –, (Architektenhaftung bei Detailplanung durch Spezialunternehmen):

Die Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten Architekten wegen der Undichtigkeit eines gläsernen Schrägdaches wird nicht dadurch eingeschränkt, dass die Mängel unter anderem auf Planungsfehlern eines Fachunternehmens beruhen, dem die konstruktive Detailplanung überlassen war.

 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.07.2006 – 1 U 20/06 –, (Errichtung einer Funkfeststation):

Zur Frage, ob ein Gebäudemiteigentümer vom anderen die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach verlangen kann.

Oberlandesgericht Celle,Urteil vom 05.07.2006 – 7 U 260/05 –, (Werklohn; Zurückgreifen auf Baugeld):

Der Bauträger darf zur Bezahlung von Werklohn für Arbeiten, die sich (wie beispielsweise Außenanlagen) nicht auf wesentliche Bestandteile des Gebäudes beziehen, erst dann auf Baugeld zurückgreifen, nachdem die Forderungen der Baugläubiger im Sinn von § 1 Abs. 1 GSB erfüllt worden sind.

 

Kammergericht, Urteil vom 20.03.2006 – 24 U 48/05 –, (Genehmigungsplanung hat dauerhaft und nicht rücknehmbar zu sein):

BGB § 635 a. F Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Zur Erfüllung dieser Pflicht reicht es nicht aus, dass eine Baugenehmigung tatsächlich erteilt wird; erforderlich ist vielmehr, dass sie rechtmäßig und nicht rücknehmbar ist. Ein Architekt muss die zur Lösung der ihm übertragenen Planungsaufgaben notwendigen Kenntnisse auf dem Gebiet des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts besitzen. Soweit diese von ihm zu erwartenden Kenntnisse betroffen sind, entbindet ein – rechtswidriges – Verwaltungshandeln, etwa ein positiver Vorbescheid oder eine Baugenehmigung, den Architekten nicht von der eigenen Prüfpflicht. Die Klärung schwieriger Rechtsfragen aus dem Bereich des Baunebenrechts kann vom Architekten nicht verlangt werden, da er einem Rechtsberater des Bauherrn nicht gleichgestellt werden darf. Dies betrifft sowohl die Frage des Verschuldens als auch die Frage der (objektiven) Pflichtverletzung und ist daher auch beachtlich, wenn bei einem Werkvertrag über Architektenleistungen der Auftraggeber die Rückzahlung bereits geleisteter Voraus- und Abschlagszahlungen mit der Begründung verlangt, diese überstiegen die dem Architekten zustehende Gesamtvergütung.

 

Kammergericht, Urteil vom 17.03.2006 – 7 U 221/05 –, (Lieferung; Montage; Einbauküche):

Die Lieferung und die Montage einer auf die besonderen räumlichen Verhältnisse angepassten Einbauküche in ein Einfamilienhaus unterliegen ausschließlich werkvertraglichen Bestimmungen. Maßnahmen der Selbsthilfe sind nur nach Maßgabe des § 634 BGB ersatzfähig.

 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2006 – 8 U 200/05 –, (keine Mangelbeseitigungskosten; Architekt, Planungsfehler):

Aufwendungen des Bauherrn zur nachträglichen Abdichtung der Bodenplatte seines Hauses, die sich in seinem Verhältnis zum Werkunternehmer aus Rechtsgründen nicht als Mangelbeseitigungskosten im Rahmen von dessen Gewährleistung darstellen, können auch nicht vom planenden Architekten als kausale Folge seines Planungsfehlers verlangt werden. Sie stellen vielmehr nicht ersatzfähige Sowiesokosten dar.

 

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2006 – 17 U 168/04 –, (Ausführungsplanung und Bauüberwachung; mangelfreies Bauwerks):

Auch der nur mit der Ausführungsplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt schuldet eine Leistung, die zur Herstellung eines den genehmigten Bauvorlagen entsprechenden und mangelfreien Bauwerks führt. Auf Fehler des Vorplaners bei der Genehmigungsplanung kann er sich grundsätzlich nicht berufen. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt er Mängel der ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen erkennen kann und muss, also ab wann ihm eine Pflichtverletzung anzulasten ist und ihn insbesondere auch ein Schuldvorwurf trifft.

 

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